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Über Uns

Die Merz Foundation möchte mithilfe des Prinzips des Effektiven Altruismus Gesundheit, Bildung sowie Umwelt- und Klimaschutz vorantreiben. Dabei werden gezielt Projekte unterstützt, die nachweislich effektiv arbeiten und ihre Arbeit nach wissenschaftlichen Grundlagen messbar machen. Außerdem wird die Forschung und Wissenschaft im Bereich des E.A. gefördert, damit Spenden zukünftig noch effizienter und wertbringender eingesetzt werden können.

Die Merz Foundation wird gefördert durch die Merz Beteiligungs GmbH.

Über uns: Über uns

Unsere Vision

Wir können uns sehr glücklich schätzen, so ein privilegiertes Leben leben zu dürfen. Deshalb möchten wir etwas zurück geben und einen Teil des Merz-Vermögens gemeinnützig spenden.


Der Fokus liegt dabei auf den Themengebieten Gesundheit, Umweltschutz und Bildung.

Gesundheit hat bei Merz Historie und ist ein wichtiger Grundstein für ein gutes Leben. Wer gesund ist, hat die Energie aus seinem Leben etwas zu machen; zu lernen, zu arbeiten – zu leben. Gerade in Dritte-Welt-Ländern kann mit kleinem Einsatz viel bewirkt werden.

Umwelt- und Klimaschutz ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit und wir möchten dazu beitragen, dass die Erde auch für kommende Generationen lebenswert bleibt. Zudem ist der Klimawandel eine der Ursachen für Armut auf der Welt und für das Sterben von Millionen von Arten verantwortlich. Als international agierendes und von der Globalisierung profitierendes  Unternehmen möchten wir auch hier einen Beitrag zur Erhaltung unseres Planeten leisten.

Bildung ist der Schlüssel, um Probleme auf der Welt zu erkennen und zu bekämpfen. Fehlende Bildung ist der Ursprung vieler Probleme und hat gesellschaftliche Herausforderungen wie Armut, Gewalt und Rassismus zu folge. Auch hier möchten wir gegenwirken und Projekte unterstützen, die Bildung fördern und Menschen beim Lernen unterstützen. Um die Nähe zu den Projekten zu intensivieren, möchten wir uns hier auf Projekte in Deutschland konzentrieren.
Außerdem möchten wir Forschung und Wissenschaft im Bereich des Effective Altruismn fördern, damit das Spenden zukünftig noch effizienter und wertbringender wird.

Über uns: Über uns

Auszüge des Gesellschaftsvertrags

Merz Foundation gGmbH

1.      Firma und Sitz

1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet

Merz Foundation gGmbH.

1.2. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.

2.      Zweck und Gegenstand der Gesellschaft

2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

2.2. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung

a. von Wissenschaft und Forschung;

b. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und von Tierseuchen;

c. der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;

d. des Naturschutzes, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;

e. der Rettung aus Lebensgefahr;

f. des Tierschutzes und

g. der Entwicklungszusammenarbeit.

2.3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke im Sinne des § 2.2 durch die Förderung von anderen Organisationen, die einzelne oder mehrere Zwecke der Gesellschaft fördern (Mittelweitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO nach Maßgabe des § 3.4).

2.4. Daneben verwirklicht die Gesellschaft ihre Zwecke im Sinne des § 2.2 lit. a bis lit. d. insbesondere auch durch die Entwicklung und Durchführung eigener Projekte oder Unternehmungen, die einzelnen der Gesellschaftszwecke dienen, insbesondere

a. Förderung und Aufbau von Bildungsangeboten innerhalb Deutschlands, um Förderungsbedürftigen individuelle Unterstützung beim Lernen zu bieten und so einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen zu schaffen;

b. Projekte zur Förderung von Gesundheit, um Menschen weltweit ein gesundes und lebenswertes Leben zu ermöglichen;

c. Bildungsangebote und Projekte im Umwelt- und Klimaschutz, um dabei zu helfen, die globalen Klimaziele einzuhalten;

d. wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des effektiven Altruismus und Aufklärungsarbeit in diesem Feld, um die effektive Form des Spendens zu fördern und bekannter zu machen.

Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht.

2.5. Die Entscheidung über Maßnahmen zur Verwirklichung der Zwecke der Gesellschaft und/oder der Einsatz der Fördermittel soll nach wissenschaftlich fundierten Maßstäben erfolgen.

3.      Gemeinnützigkeit

3.1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


3.2. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.


3.3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


3.4. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO verwirklichen.


3.5. Sie kann außerdem ihre Mittel einer anderen Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwenden (§ 58 Nr. 1 AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Dabei sind der Gesellschaft durch eine steuerbegünstigte Empfängerkörperschaft die erforderlichen Bescheide nach § 58a Abs. 2 AO vorzulegen und durch die Gesellschaft entsprechende Kopien zur Dokumentation des bestehenden Vertrauensschutzes zu den Akten zu nehmen. Ist der Gesellschaft die Unrichtigkeit der vorgenannten Bescheide bekannt (§ 58a Abs. 3 Nr. 1 AO), ist eine Zuwendung an diese Körperschaft ausgeschlossen.  


3.6. Die Gesellschaft kann andere Körperschaften im Rahmen des gemeinnützig­keits­rechtlich Zulässigen mit Vermögen ausstatten (§ 58 Nr. 3 AO).

4.      Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni.

5.      Dauer der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit eingegangen.

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